Notizen

Wenn von einem Beitrag der Landwirtschaft oder der „Spekulanten“ gesprochen wird, sind nicht alle gleichermaßen gemeint

Mit folgender Aussage hat die SPÖ Niederösterreich mit  ihrer Presseaussendung [1] vom 21.2.2012 etwas Staub aufgewirbelt:

“Rechnungslegungspflichtige Landwirte zahlen nun um ein Viertel weniger Abgaben für Umwidmungsgewinne.“

Natürlich handelt es sich dabei nur um ein bisschen Staub. Schließlich wird bei den Nebelgranaten, die die Regierung abfeuert, einiges unter den Teppich gekehrt, das in der Öffentlichkeit vielleicht nicht vollkommene Euphorie auslösen würde.

So war es etwa auch bei der Einführung der Einführung der KESt auf Wertzuwächse (25 %) bei Wertpapieren. Bis zur Einführung waren Wertzuwächse bei Wertpapieren einkommensteuerpflichtig (also bis 50%), sofern die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist (ein Jahr) realisiert wurden. Durch die Einführung der KEST wurde also das kurzfristige Halten von Wertpapieren steuerlich ent- und das längerfristige belastet.

Ähnlich durchdacht ist demnach auch die Umwidmungsabgabe, die für Landwirtschaftsminister Berlakovich “ein sinnvoller und gangbarer Weg” und ein Beitrag der Landwirtschaft zur Budgetsanierung sei [2].

Die pauschalisierten Betriebe müssen nun 25 % (mehr) bezahlen, die in der Regel aber größeren und deshalb auch rechnungslegungspflichtigen Betriebe zahlen jetzt deutlich weniger. Im Regelfall statt 50 % nur noch 25 %.

Wenn also von einem Beitrag der Landwirtschaft oder der „Spekulanten“ gesprochen wird, sind nicht alle gleichermaßen gemeint.

[1] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120221_OTS0139/steindl-berlakovich-und-schultes-verhindern-gerechte-steuerreform
[2] http://derstandard.at/1326503280978/Steuern-Auch-Berlakovich-fuer-Umwidmungsabgabe-bei-Grundstuecken

Über markus meister

http://www.gplus.to/markusmeister https://about.me/markusmeister

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